Mehrwegpflicht in der Gastronomie

Nach dem Einwegkunststoffverbot, das ab dem 01.07.2021 in Kraft getreten ist und das unter anderem den Vertrieb von Plastikstrohhalmen, -rührstäbchen und Styropor-einwegverpackungen verbietet, wurden nun weitere Änderungen im Verpackungsgesetz beschlossen. Die Änderung des Verpackungsgesetzes (VerpackG2) sieht vor, dass ab Januar 2023 eine Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros und Cafés in Kraft tritt. Wir fassen zusammen was Gastronomiebetriebe über das neue Gesetz wissen sollten.

Bild mit Tüte, Einkaufskorb, Getränkebecher mit Recycle Logo, Holzbesteck und Paragraphen Symbol in der Mitte

NEUES GESETZ:

Ab 2023 müssen demnach EU-weit alle gastronomischen Betriebe mit einer Ladenfläche von über

80 m² und mehr als fünf Mitarbeiter*innen, sowie alle Filialen von Ketten eine Mehrwegalternative für die klassischen Einweg To Go Verpackungen anbieten. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht teurer sein als das in Einweg verpackte Produkt. Mehrwegbecher müssen für alle Angebotsgrößen eines

To-Go-Getränks zur Verfügung stehen. Kleinere Betriebe sollen den Kund*innen anbieten, ihre eigenen Behälter zu befüllen. Die Betriebe sind verpflichtet Ihre Gäste auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

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DAS PROJEKT WIRD UMGESETZT VON

Logos verschiedener Umweltorganisationen

Alles auf einen Blick

Regeln für kleine Betriebe:
Symbol eines blauen Hauses mit Symbol einer Person und dem Text kleinergleich 5 und kleiner gleich 80 Quadratmeter
Befüllen der Gefäße der Gäste
  • Die Betriebe müssen Essen und Getränke auf Wusch der Gäste in Becher oder Schalen füllen, die von den Gästen mitgebracht werden.
Information für die Gäste
  • Es muss auf gut sichtbaren und lesbaren Infromationstafeln darauf hingewiesen werden, dass man Essen und Getränke in mitgebrachte Gefäße abfüllen kann.
Hygiene und Verantwortlichkeiten
  • Die Betriebe haben keine Verantwortung dafür, dass die mitgebrachten Gefäße zum Transport von Lebensmitteln geeignet sind.
  • Beim Befüllen der Gefäße müssen die geltenden Hygienebestimmungen beachtet werden.
Restaurantbild
Restaurantbild
Regeln für GroßE Betriebe:
Symbol eines gelben Hauses mit Symbol einer Person und dem Text  größer 5 und mehr als 80 Quadratmeter
Anbieten von Mehrwegverpackungen für Essen und Getränke zum Mitnehmen
  • Wenn ein Betrieb Einwegverpackungen aus Kunststoff anbietet oder Einweg-To-Go-Becher unabhängig vom Verpackungsmaterial, dann muss auch eine Mehrwegverpackung als Alternative angeboten werden.
Gleiche Chancen für Mehrweg und Einweg
  • Essen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein.
  • Für Essen und Getränke in Einwegverpackungen dürfen keine Rabatte oder sonstige Vergünstigungen gegeben werden.
  • Auf Mehrwegverpackungen darf ein Pfand erhoben werden.
Information für die Gäste
  • Es muss gut sichtbar darauf hingewiesen werden, dass man Essen und Getränke in mitgebrachte Gefäße abfüllt.
Rücknahme der Mehrwegverpackungen und Hygiene
  • Betriebe müssen Mehrwegverpackungen, die sie ausgeben, wieder zurücknehmen.
  • Beim Rücknahme, Reinigung und Befüllen der Gefäße müssen die geltenden Hygienebestimmungen beachtet werden.
  • Betriebe müssen schmutzige Verpackungen getrennt sammeln. Diese dürfen nicht in die Nähe von Lebensmitteln gestellt werden.

Werde mit uns Vorreiter in Sachen Mehrweg!

Einige Restaurants bieten schon jetzt eine Mehrwegalternative und gehen mit positivem Beispiel voran: Viele Restaurantbetriebe führen jetzt schon ein eigenes Pfandsystem ein und wollen für Mehrweg bei dem Außerhausgeschäft werben.
Mit einem eigenen Mehrwegangebot stellst Du Dich auf eine wachsende Nachfrage Deiner Gäste ein und bereitest Dich auf die kommenden gesetzlichen Regelungen vor.
Du hast Dich noch nicht mit dem Thema befasst, aber möchtest ebenfalls aktiv werden und optimal auf das neue Gesetz vorbereitet sein? Wir beraten Dich gerne. Sprich uns an!

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