Mehrwegpflicht in der Gastronomie
Nach dem Einwegkunststoffverbot, das ab dem 01.07.2021 in Kraft getreten ist und das unter anderem den Vertrieb von Plastikstrohhalmen, -rührstäbchen und Styropor-einwegverpackungen verbietet, wurden nun weitere Änderungen im Verpackungsgesetz beschlossen. Die Änderung des Verpackungsgesetzes (VerpackG2) sieht vor, dass ab Januar 2023 eine Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros und Cafés in Kraft tritt. Wir fassen zusammen was Gastronomiebetriebe über das neue Gesetz wissen sollten.

NEUES GESETZ:
Ab 2023 müssen demnach EU-weit alle gastronomischen Betriebe mit einer Ladenfläche von über
80 m² und mehr als fünf Mitarbeiter*innen, sowie alle Filialen von Ketten eine Mehrwegalternative für die klassischen Einweg To Go Verpackungen anbieten. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht teurer sein als das in Einweg verpackte Produkt. Mehrwegbecher müssen für alle Angebotsgrößen eines
To-Go-Getränks zur Verfügung stehen. Kleinere Betriebe sollen den Kund*innen anbieten, ihre eigenen Behälter zu befüllen. Die Betriebe sind verpflichtet Ihre Gäste auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
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DAS PROJEKT WIRD UMGESETZT VON:


- Die Betriebe müssen Essen und Getränke auf Wusch der Gäste in Becher oder Schalen füllen, die von den Gästen mitgebracht werden.
- Es muss auf gut sichtbaren und lesbaren Infromationstafeln darauf hingewiesen werden, dass man Essen und Getränke in mitgebrachte Gefäße abfüllen kann.
- Die Betriebe haben keine Verantwortung dafür, dass die mitgebrachten Gefäße zum Transport von Lebensmitteln geeignet sind.
- Beim Befüllen der Gefäße müssen die geltenden Hygienebestimmungen beachtet werden.



- Wenn ein Betrieb Einwegverpackungen aus Kunststoff anbietet oder Einweg-To-Go-Becher unabhängig vom Verpackungsmaterial, dann muss auch eine Mehrwegverpackung als Alternative angeboten werden.
- Essen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein.
- Für Essen und Getränke in Einwegverpackungen dürfen keine Rabatte oder sonstige Vergünstigungen gegeben werden.
- Auf Mehrwegverpackungen darf ein Pfand erhoben werden.
- Es muss gut sichtbar darauf hingewiesen werden, dass man Essen und Getränke in mitgebrachte Gefäße abfüllt.
- Betriebe müssen Mehrwegverpackungen, die sie ausgeben, wieder zurücknehmen.
- Beim Rücknahme, Reinigung und Befüllen der Gefäße müssen die geltenden Hygienebestimmungen beachtet werden.
- Betriebe müssen schmutzige Verpackungen getrennt sammeln. Diese dürfen nicht in die Nähe von Lebensmitteln gestellt werden.
HINTERGRUND
Diese Maßnahme soll dazu beitragen, das Abfälle
reduziert, Rohstoffe gespart und die Umwelt
geschont wird.

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Einige Restaurants bieten schon jetzt eine Mehrwegalternative und gehen mit positivem Beispiel voran: Viele Restaurantbetriebe führen jetzt schon ein eigenes Pfandsystem ein und wollen für Mehrweg bei dem Außerhausgeschäft werben.
Mit einem eigenen Mehrwegangebot stellst Du Dich auf eine wachsende Nachfrage Deiner Gäste ein und bereitest Dich auf die kommenden gesetzlichen Regelungen vor.
Du hast Dich noch nicht mit dem Thema befasst, aber möchtest ebenfalls aktiv werden und optimal auf das neue Gesetz vorbereitet sein? Wir beraten Dich gerne. Sprich uns an!